Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß gewähltem Angebot zu benutzen. Mit Beginn der Mitgliedschaft verpflichtet sich das Physio-Sport Fitness- und Gesundheitscenter, im folgenden nur noch Physio-Sport, das Mitglied einmalig an die vorhandenen Trainingsgeräte einzuweisen. Weitere Dienstleistungen sind nicht enthalten. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten bzw. des Leistungskatalogs behält sich das Physio-Sport vor. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Anmeldung sind nicht auf eine andere Person übertragbar.

Minderjährige Mitglieder

Hat ein Mitglied das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist die Einwilligung der Eltern oder der Erziehungsberechtigten einzuholen. Grundsätzlich sollten beide Elternteile oder alle Erziehungsberechtigten unterschreiben. Liegt nur die Unterschrift eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten vor, so versichert dieses, dass es im Einverständnis mit dem anderen Elternteil oder den anderen Erziehungsberechtigten handelt oder dass es das alleinige Sorgerecht für das Mitglied hat.

Gesundheit des Mitglieds

Das Mitglied bestätigt dem Physio-Sport, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied einen Arzt zu konsultieren. Ein entsprechendes Attest muss dem Physio-Sport nicht vorgelegt werden. Für alle Krankheitsbilder, die einem Trainer des Physio-Sports genannt werden, gilt die Schweigepflicht gegenüber Dritten.

Haftungsausschluss

Eine Haftung des Physio-Sport auch aus außervertraglicher Haftung für eventuell auftretende Schäden, außer durch Versicherungen gedeckter Schaden, welche sich das Mitglied bei Benutzung der Einrichtung bzw. durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Physio-Sport zuzieht, ist ausgeschlossen, ausgenommen ist ein vom Physio-Sport vorsätzlicher oder grob fahrlässig herbeigeführter Schaden.

Zahlungsweise

Der umseitig genannte Monatsbeitrag wird zum 1. oder 15. eines jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Unterschrift des Mitglieds unter der Mitgliedschaft gilt gleichzeitig als Berechtigung für das Physio-Sport ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Eine anderslautende Zahlweise bedarf eine Zustimmung durch den Inhaber des Physio-Sport. Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, wenn die Leistungen des Physio-Sport nicht in Anspruch genommen werden. Bei Zahlungsverzug behält sich das Physio-Sport die Berechnung von Mahn- und Stornogebühren vor. Das Physio-Sport ist somit berechtigt diese Kosten an das Mitglied weiterzuleiten. Gerät das Mitglied drei Monate in Zahlungsverzug, so werden die offenstehenden Monatsraten für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Änderungen der persönlichen Daten wie z.B. Kontoverbindung, Namensänderungen, Wohnortswechsel oder auch Rufnummernänderungen sind dem Physio-Sport zeitnah schriftlich mitzuteilen.

Krankheiten/Ausfallzeiten

Bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Ausfallzeiten, beispielsweise durch Krankheit, berufliche Veränderungen usw., entsteht keine Entbindung aus den Verpflichtungen aus dieser Mitgliedschaft. Bei Erkrankungen und Härtefällen kann die Mitgliedschaft schriftlich und im Einvernehmen mit dem Inhaber für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Auch hat das Mitglied die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag, die Mitgliedschaft ohne Angaben von Gründen ruhen zu lassen. Bei Eintritt einer Schwangerschaft kann das Mitglied bis drei Monate, oder bei einem durch ärztlichen Attest belegtem drohenden Schaden auch länger, vor und nach der Entbindung das Training ruhen lassen. Das monatliche Verwaltungsentgelt für die vorher beschriebenen Phasen beträgt 6,-€ pro Monat. Die Laufzeit der Mitgliedschaft verlängert sich um die ausgesetzte Zeit. Während einer Ruhephase kann die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden. Der Mitgliedsausweis muss in jedem Fall während der Ausfallzeiten im Physio-Sport hinterlegt werden.

Umzug

Bei einem Wohnortswechsel von mehr als 30 km vom Physio-Sport entfernt, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft zum darauffolgenden Monat zu kündigen. Dies gilt ab dann, wenn die Mitgliedschaft schriftlich gekündigt wurde und eine Ummeldung des Erstwohnsitzes mit einer Ummeldebescheinigung bestätigt wurde.

Verlegung der Trainingsräume/Höhere Gewalt

Die Verlegung der Trainingsräume innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung. Die Mitgliedschaft bleibt auch gegenüber Rechtsnachfolgern des Physio-Sport bindend. Wird es dem Physio-Sport aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Ausfallzeit weiter zu trainieren.

Dauer der Mitgliedschaft

Diese Mitgliedschaft verlängert sich um jeweils sechs Monate, sofern nicht sechs Wochen vor Ablauf der vereinbarten Zeit eine schriftliche Kündigung erfolgt. Sollte dem Mitglied die Einhaltung der Mitgliedschaft aus wichtigem, nachweisbarem Grund absolut nicht möglich sein, so kann es mit Genehmigung des Inhabers aus der Mitgliedschaft entlassen werden. Für diesen Fall verpflichtet sich das Mitglied eine Stornogebühr, die sofort zu entrichten ist, in Höhe von 50% der noch offenen Mitgliedschaftsbeiträgen zu bezahlen.

Gültigkeit der Anmeldung

Das Mitglied bestätigt eine Durchschrift dieser Mitgliedschaft erhalten zu haben. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung bedarf der Schriftform. Sollten Teile der Mitgliedschaft unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das entsprechende Gesetztesrecht ein. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift die Mitgliedschaftsinhalte und die Hausordnung an. Ein Zuwiderhandeln gegen die ausgestellte Hausordnung kann für kurzfristige Ausschlüsse vom Trainingsbetrieb führen.

Das Verzehren von mitgebrachten Getränken im Thekenbereich des Physio-Sport ist nicht gestattet.

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